Du möchtest nebenbei etwas Geld verdienen oder dich komplett selbstständig machen? Dann brauchst du neben einer gehörigen Portion Unternehmergeist und einer cleveren Geschäftsidee auch eine rechtliche Legitimation, deine Tätigkeit auszuüben. Um die zu bekommen, musst du ein Gewerbe anmelden. Wie das geht und was du sonst noch über die Gewerbeanmeldung wissen musst, erklären wir dir in diesem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist ein Gewerbe und wer muss es anmelden?
- Ausnahmen bestätigen die Regel
- Wo kann ich ein Gewerbe anmelden und was passiert danach?
- Erlaubnispflichtige und genehmigungspflichtige Tätigkeiten
- Ein Gewerbe als EU-Bürger:in oder Drittstaaten-Bürger:in anmelden
- Gewerbe online anmelden: In manchen Städten möglich, aber nicht in allen
- Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe
- Gewerbe um- oder abmelden
Was ist ein Gewerbe und wer muss es anmelden?
Per Definition dient ein Gewerbe der Ausübung einer selbstständigen, beruflichen Tätigkeit. Die entsprechende Rechtsgrundlage bildet die Gewerbeordnung (GewO). Gleich in §1 Abs. 1 GewO ist definiert, wer ein Gewerbe ausüben kann. Darin heißt es:
„Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“
Sofern nichts anderes bestimmt ist, darf also jeder ein Gewerbe anmelden und ein Unternehmen gründen. In den allermeisten Fällen ist die Anmeldung auch vorgeschrieben. Grundsätzlich besteht die Anmeldungspflicht, wenn eine Tätigkeit eigenständig (nicht weisungsgebunden) und dauerhaft ausgeübt wird und eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Stichwort bei Letzterem ist übrigens die „Absicht“ – selbst wenn schon im Vorfeld ersichtlich wäre, dass dein Unternehmen ein Rohrkrepierer wird, der niemals Gewinne abwirft, musst du ein Gewerbe anmelden.
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Ausnahmen bestätigen die Regel
Wie so oft gibt es auch bei der Pflicht zur Gewerbeanmeldung Ausnahmen. Für Freiberufliche und die sog. Urproduktion besteht diese nicht.
Freiberufler:in
Freiberufliche Personen wie Kunstschaffende, Rechtsanwälte bzw. Rechtanwältinnen oder Ärzte bzw. Ärztinnen müssen grundsätzlich kein Gewerbe anmelden. Sie müssen die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit lediglich an das Finanzamt melden.
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Jetzt wäre die Frage zu klären, wann man denn als freiberufliche Person gilt und wann als Gewerbetreibende:r. Grundsätzlich sind Freiberufe durch zwei Dinge gekennzeichnet:
- Zur Erbringung einer Leistung wird eine „schöpferische Begabung“ genutzt.
- Die besagte Leistung wird „persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig“ erbracht.
Das Einkommenssteuergesetz (EstG) will den Status einer freischaffenden Person noch etwas genauer auf den Punkt bringen. §18 EstG definiert eine Reihe von Tätigkeitsfeldern.
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Stell dir dazu die folgenden Fragen:
- Übst du eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit aus?
- Bist du Ärzt:in, Zahnärzt:in oder Tierärzt:in?
- Möchtest du dich als Anwält:in, Notar:in, Ingenieur:in, Architekt:in, Steuer- oder Wirtschaftsberater:in selbstständig machen?
- Arbeitest du als Journalist:in, Fotograf:in, Dolmetscher:in oder Übersetzer:in?
Wenn du keinem der genannten Berufe angehörst, zählst du sehr wahrscheinlich nicht als Freiberuflerin oder Freiberufler und musst ein Gewerbe anmelden.
Urproduktion
Unternehmerinnen und Unternehmer, die der sog. Urproduktion zuzuordnen sind, müssen sich ebenfalls keine Gedanken um eine Gewerbeanmeldung machen – zumindest in der Theorie, doch der Reihe nach: Die Urproduktion umfasst die Bereiche der Land- und Forstwirtschaft, den Garten- und Weinbau, sowie die Fisch- und Viehzucht.
Landwirt:innen sind per se keine Gewerbetreibenden. Das ändert sich jedoch, wenn sie ihre Erzeugnisse eigenständig verkaufen.
An dieser Stelle wird es kompliziert, denn tatsächlich sind sehr viele Landwirt:innen auch Gewerbetreibende. Das liegt daran, dass sie neben der Produktion auch im Verkauf tätig sind. An die meisten Bauernhöfe schließt sich ein Hofladen an, in dem ein Teil der eigenen Erzeugnisse verkauft wird. Das wiederum ist sehr wohl eine gewerbliche Tätigkeit, die eine entsprechende Anmeldung erfordert und buchhalterisch von der Urproduktion getrennt werden muss.
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Gleiches gilt beispielsweise auch, wenn eine Tierärzt:in in ihrer Praxis besonders nährstoffreiches Tierfutter verkauft. So werden aus freiberuflichen Personen Gewerbetreibende.
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Wo kann ich ein Gewerbe anmelden und was passiert danach?
Die Anmeldung deines Gewerbes erfolgt über das zuständige Gewerbeamt. Über die Zuständigkeit entscheidet der Standort deines künftigen Unternehmens. Willst du dich beispielsweise in Stuttgart selbstständig machen, musst du dort auch dein Gewerbe anmelden. Für die Anmeldung wird ein zweistelliger Betrag fällig, je nach Region schwanken die Kosten zwischen 10 und 65 Euro.
Um dein Gewerbe anmelden zu können, brauchst du die folgenden Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) mit letzter Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug (bei Eintragung ins Handelsregister) bzw. Auszug aus Genossenschafts- oder Vereinsregister
- Handwerkskarte (Bei handwerklicher Tätigkeit)
- Genehmigungen und Erlaubnis-Bescheinigungen (bei erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Tätigkeiten)
Mit deiner Anmeldung setzt du eine Reihe von Prozessen in Gang. Das Gewerbeamt leitet die Information zu deiner Gründung an das zuständige Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weiter. Falls du beispielsweise eine GmbH gründest, wird darüber hinaus auch das Amtsgericht davon in Kenntnis gesetzt. Zudem musst du als gewerbetreibende Person eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) eingehen, für die auch jährliche Gebühren anfallen. Diese orientieren sich an deinem Jahresumsatz und sind ebenfalls Standort-abhängig.
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Du erhältst von jeder Stelle Post und wirst aufgefordert, einige Angaben zu deiner Person und deinem Gewerbe zu machen. Ehe die entsprechenden Unterlagen bei dir im Briefkasten landen, können jedoch einige Wochen ins Land gehen.
Gewerbe online anmelden: In manchen Städten möglich, aber nicht in allen
Im digitalen Zeitalter mag so mancher Behördengang überflüssig erscheinen. Leider ist die Gewerbeanmeldung per Onlineformular noch nicht in allen Städten bzw. Gemeinden möglich. Hier hilft dir im Zweifel eine schnelle Suche im Netz. Sollte die Online-Anmeldung keine Option sein, findest du im Web aber meistens Vordrucke, die du dann schon ausgefüllt zu deinem Termin mitbringen kannst. Das spart eine Menge Zeit.
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Erlaubnis- und genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Es gibt einige Bereiche, für die du eine Erlaubnis benötigst, um ein Gewerbe anmelden zu können. Welche das sind, ist in §§29 ff. GewO definiert. Hier ein paar Beispiele:
- Reisegewerbe
- Versicherungsberatung
- Pfandleihen
- Überwachungsgewerbe
- Durchführungen von Auktionen
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Neben den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gibt es zudem einige, die einer Genehmigung bedürfen. Zum Beispiel:
- Arbeitnehmerüberlassungen
- Taxiunternehmen
- Kindertagesstätten
- Apotheken
- Gaststättengewerbe
Du willst ein Gewerbe anmelden und dich mit deiner eigenen Gaststätte verwirklichen? Dann sind darüber hinaus noch weitere Genehmigungen nötig.
Es drängt sich die Frage auf, wo denn der Unterschied zwischen einer Erlaubnis und einer Genehmigung besteht: Eine Erlaubnis wird von der ortsansässigen, zuständigen Behörde erteilt. Dabei handelt es sich häufig um das Ordnungsamt. Für gewöhnlich musst du die notwendige fachliche Eignung (z.B. durch Abschlusszertifikate und -zeugnisse) und persönliche Zuverlässigkeit (z.B. durch ein polizeiliches Führungszeugnis) nachweisen.
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Die Genehmigungspflicht geht oft noch einen Schritt weiter. Neben Eignung und Zuverlässigkeit benötigst du noch die Zustimmung anderer Ämter. Das können beispielsweise das Gewerbeaufsichtsamt, Bauamt oder Gesundheitsamt sein.
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Ein Gewerbe als EU-Bürger:in oder Drittstaaten-Bürger:in anmelden
Auch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft dürfen sich selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden. Personen aus einem EU- oder EWR-Land sowie der Schweiz ist dies ohne Erlaubnis möglich.
Bürger:innen aus Dritt-Staaten müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen können, die keinerlei einschränkende Auflagen enthält.
Du willst Personen kennenlernen, die den Weg in die Selbstständigkeit geschafft haben? Hör in unseren Gründer:innen-Podcast rein!
Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe: Die wichtigsten Schritte bei der Gewerbeanmeldung
Damit dir die Motivation, dein eigenes Business zu gründen, aufgrund der rechtlichen Notwendigkeiten nicht abhanden kommt, haben wir für dich die wichtigsten Schritte zusammengefasst. Je nach Bundesland kann deine Gewerbeanmeldung online, persönlich oder schriftlich erfolgen. Doch auch nach der eigentlichen Anmeldung müssen Wege erledigt werden. Damit du hier nicht den Überblick verlierst und den Prozess zügig durchlaufen kannst, findest du hier die 6 wichtigsten Schritte.
- #1 Vorbereitung der Dokumente
- #2 Antrag stellen
- #3 Finanzamt-Fragebogen ausfüllen
- #4 Erfassungsbogen IHK bzw. HWK ausfüllen
- #5 Berufsgenossenschaft kontaktieren
- #6 Individuelle Amtswege prüfen
1. Vorbereitung der Dokumente
Für deine Gewerbeanmeldung musst du verschiedene Dokumente vorlegen. Zu Beginn solltest du dir diese zurechtlegen, damit du nichts vergisst. Welche Dokumente du für deine Branche benötigst, findest du in der Regel auf den Webseiten des Gewerbe- oder Ordnungsamtes. Die Industrie- und Handelskammern können dir auch weiterhelfen.
Auf jeden Fall solltest du deinen Personalausweis oder Reisepass bereithalten, um dich zu identifizieren. Auch den Gesellschaftsvertrag sowie Befähigungsnachweise solltest du dabei haben. Je nachdem, ob du ein erlaubnis- oder genehmigungspflichtiges Gewerbe anmelden willst, sind weitere Dokumente wie ein Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.
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2. Antrag stellen
Ob du deine Gewerbeanmeldung online, persönlich oder schriftlich über die Post einreichst, ist dir überlassen. Einige Städte ermöglichen bereits die Onlineanmeldung, um Wartezeiten zu minimieren.
Ein persönlicher Besuch beim Gewerbeamt kann dir jedoch ein paar Vorteile bieten. Du musst für die Anmeldung ein Formular ausfüllen, bei dem du Angaben über dich und dein Unternehmen machen musst. Die Sachbearbeiter:innen können dir beim Ausfüllen behilflich sein und dich auf Fehler aufmerksam machen.
Falls du persönlich erscheinst, werden nur noch die notwendigen Dokumente vorgelegt und die Gebühr entrichtet. Bei der Onlineanmeldung lädst du die Dokumente hoch und bezahlst direkt online. Nach einer Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit deiner Dokumente und Angaben, wird deine geplante Tätigkeit auf Legalität geprüft und du erhältst eine Information über die Genehmigung oder Ablehnung deines Antrags. Danach werden deine Daten automatisch an weitere Stellen wie das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaften weitergeleitet.
3. Finanzamt-Fragebogen ausfüllen
Nachdem du deinen Gewerbeschein hast, musst du innerhalb eines Monats einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. In diesem Fragebogen machst du Angaben über deine erwarteten Erlöse. Je nach Höhe deiner prognostizierten Erlöse bekommst du eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Falls dein Unternehmen unter die Kleinunternehmerregelung fällt, erhältst du eine Steuernummer und bist von der Umsatzsteuer befreit.
Als Kleinunternehmer:in darfst du in Deutschland keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Möchtest du innerhalb der EU verkaufen, benötigst du in der Regel eine Umsatzsteuer-ID, die du zusätzlich beantragen musst.
4. Erfassungsbogen der IHK oder HWK ausfüllen
Du bist als Gewerbetreibende bzw. Gewerbetreibender je nach Art deines Gewerbes zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) verpflichtet. Damit dein Mitgliedsbeitrag in der jeweiligen Kammer berechnet werden kann, musst du auch hier einen Fragebogen ausfüllen.
Darin tätigst du wieder Angaben über deine Person und dein Unternehmen sowie eine Prognose deiner voraussichtlichen Einkünfte. Fülle diese Angaben so genau wie möglich aus. Viele Gründer:innen sind aufgrund des geringen Gewinns zunächst von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
5. Berufsgenossenschaft kontaktieren
Die Berufsgenossenschaften sind Träger:innen der Unfallversicherung und kümmern sich um alle Aspekte der Arbeitsgesundheit. Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft für dich zu ständig. Diese Organisationen haben eine Informations- und Beratungspflicht, sodass du dich bei allen Fragen hinsichtlich des Arbeitsschutzes an sie wenden kannst.
Du musst innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung um eine Aufnahme der Berufsgenossenschaft ersuchen. In der Regel übermittelt das Gewerbeamt nach erfolgter Gewerbeanmeldung automatisch deine Informationen an die zuständige Genossenschaft. Allerdings kannst du, um auf Nummer sicher zu gehen, auch aktiv auf die Berufsgenossenschaft zugehen.
6. Individuelle Amtswege prüfen
Je nach Branche und Größe deines Unternehmens sind möglicherweise zusätzliche Anmeldungen nötig. Wenn du Mitarbeiter:innen beschäftigen willst, benötigst du eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Diese musst du für die Anmeldung deiner Beschäftigten bei der Krankenkasse und Sozialversicherung angeben.
Falls du ein Handwerksgewerbe mit erforderlicher Meisterprüfung betreibst, ist die Eintragung bei der Handwerksrolle nötig. Das sind nur Beispiele für weitere Amtswege. Überprüfe genau, welche Anmeldungen für dein Gewerbe noch notwendig sind. Das zuständige Gewerbe- oder Ordnungsamt kann dir dabei behilflich sein.
Gewerbe um- oder abmelden
Für den Fall, dass du dein Gewerbe irgendwann nicht mehr ausüben möchtest, kannst du es beim zuständigen Gewerbeamt abmelden. Das ist in den meisten Fällen über einen formlosen Antrag möglich. Sollte dem nicht so sein, bieten die Ämter für gewöhnlich vorgefertigte Formulare zum Download an. Wo eine Online-Anmeldung möglich ist, gibt es oft auch ein entsprechendes Abmeldeformular. Eine Gebühr wird für den Prozess in der Regel nicht erhoben.
Meistens werden für die Abmeldung die folgenden Unterlagen benötigt:
- Gewerbeschein
- aktuelle Meldebestätigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Kopie eines Auszugs aus Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
Sobald deine Abmeldung erfolgt ist, wird die Information automatisch an das Finanzamt, die Handelskammern und Berufsgenossenschaften weitergeleitet. Dies gilt jedoch nicht für die Eintragung ins Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Hier bist du selbst für die Austragung verantwortlich und musst ein Notarbüro beauftragen.
Für eine Ummeldung des Gewerbes kann es verschiedene Gründe geben: Etwa, weil du deinen Unternehmenssitz veränderst, eine Zweigstelle eröffnest oder dein Leistungsspektrum anpasst. Auch im Falle einer Ummeldung musst du dich an das örtliche Gewerbeamt melden. Neben den bei der Abmeldung bereits aufgeführten Unterlagen wird für die Ummeldung oft noch ein separates Ummeldeformular benötigt.
Dich und dein Unternehmen zieht es in eine andere Stadt? Dann musst du dein Gewerbe ummelden.
Fazit
Jeder kann ein Gewerbe anmelden und damit die Möglichkeit erhalten, seinen Wunsch nach einer selbstständigen Tätigkeit zu verwirklichen. Angesichts der übrigen Kosten, die oft für die Gründung eines Unternehmens notwendig sind, fällt die Gewerbeanmeldung kaum ins Gewicht. Es gibt jedoch eine Reihe von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis und/oder der Zustimmung verschiedener Behörden bedürfen. Für andere wiederum, wie zum Beispiel eine freiberufliche Tätigkeit, musst du kein Gewerbe anmelden – eine Information an das Finanzamt genügt. Wir hoffen, wir konnten alle deine Fragen klären und wünschen dir für deine Unternehmensgründung viel Erfolg!
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